Wer im Internet nach Glücksspielangeboten sucht, die deutschsprachige Spieler bedienen, stößt regelmäßig auf drei Lizenzgeber außerhalb Deutschlands: die Malta Gaming Authority, die Aufsichtsbehörde in Curaçao und die Lizenzstelle der zur Komoren-Union gehörenden Insel Anjouan. Jede dieser drei Lizenzformen wird häufig als gleichwertige Alternative zur deutschen Erlaubnis dargestellt. Aus rechtlicher Sicht trifft das nicht zu: Für den deutschen Markt ist nur eine GGL-Erlaubnis maßgeblich, alle anderen Lizenzregime haben hierzulande keine Wirkung. Dieser Beitrag stellt die drei Auslandslizenzen sachlich gegenüber, ohne sie zu empfehlen.
Warum ein nüchterner Vergleich der Auslandslizenzen sinnvoll ist
Affiliate-Plattformen präsentieren Auslandslizenzen häufig als pragmatische Alternative für Spieler, die das deutsche Regelwerk als zu eng empfinden. Diese Darstellung blendet zentrale Aspekte aus: die fehlende Anbindung an OASIS und LUGAS, die Nichtigkeit der Spielverträge nach § 134 BGB, sowie die zunehmend schwieriger werdende Durchsetzung von Spieleransprüchen gegen Anbieter mit Sitz in Drittstaaten.
Im Folgenden wird jede der drei Lizenzformen in ihrer aktuellen Rechtslage beschrieben. Die wichtigsten Wendepunkte sind die Bill-55-Gesetzgebung Maltas aus dem Juni 2023, die neue Landsverordening op de Kansspelen in Curaçao mit Inkrafttreten zum 17. Dezember 2024 sowie die Migration zahlreicher ehemaliger Curaçao-Anbieter nach Anjouan in den Jahren 2024 und 2025. Eine Einordnung der deutschen Rechtsfolgen findet sich auf der Seite zur deutschen Erlaubnispflicht im Detail.
Die Malta Gaming Authority und der Wendepunkt Bill 55
Die Malta Gaming Authority (MGA) wurde im Jahr 2004 gegründet und galt jahrelang als einer der seriösesten Lizenzgeber im europäischen Online-Glücksspielmarkt. Die Lizenz ist eine EU-Lizenz; Anbieter mit MGA-Zulassung berufen sich gegenüber europäischen Aufsichtsbehörden traditionell auf die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Der Sitz der Behörde befindet sich in Malta; sie ist Mitglied des Gaming Regulators European Forum.
Mit der maltesischen Gesetzesreform Bill 55 hat sich die Wahrnehmung dieser Lizenz aus deutscher Sicht grundlegend verändert. Das Gesetz, das den neuen Artikel 56A in den Maltese Gaming Act einfügte, trat im Juni 2023 in Kraft. Der Kerngedanke besteht darin, dass maltesische Gerichte ausländische Urteile, die sich gegen die Tätigkeit eines MGA-lizenzierten Anbieters richten, unter Verweis auf die öffentliche Ordnung Maltas nicht anerkennen und nicht vollstrecken müssen.

Die Europäische Kommission hat auf diese Konstellation reagiert. Am 18. Juni 2025 wurde gegen Malta das Vertragsverletzungsverfahren mit der Aktennummer INFR(2025)2100 eingeleitet (Letter of Formal Notice). Parallel laufen zwei Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof: C-198/24, zu dem Generalanwalt Emiliou am 30. Oktober 2025 seine Schlussanträge vorgelegt hat, betrifft die Zulässigkeit einer vorläufigen Kontopfändung im Hinblick auf die Bill-55-Blockade; C-683/24, das den Beinamen „Spielerschutz Sigma“ trägt, prüft die Vereinbarkeit von Bill 55 selbst mit dem Unionsrecht und ist weiter anhängig.
Ein Beispiel für die Konsequenz dieser Lage lieferte der Civil Court Malta am 30. Januar 2026: Ein österreichisches Urteil zugunsten eines Spielers wurde unter Berufung auf die öffentliche Ordnung Maltas abgelehnt. Die Argumentation orientierte sich an Bill 55. Die rechtlichen Identifikatoren der genannten Verfahren sind auf der offiziellen Rechtsprechungsdatenbank des EuGH unter curia.europa.eu recherchierbar; das Vertragsverletzungsverfahren ist über das Register der EU-Kommission auf eur-lex.europa.eu nachvollziehbar.
Die MGA verfügt über ein eigenes Beschwerdeverfahren, die Player Support Unit. Spieler, die mit einem MGA-lizenzierten Anbieter Streit haben, können sich dorthin wenden. In den vergangenen Jahren hat die Behörde regelmäßig zwischen Anbietern und Spielern vermittelt, vor allem in Fragen rund um Bonusbedingungen und Auszahlungsverzögerungen. Diese Schlichtungsfunktion ist im Vergleich zu Curaçao oder Anjouan bemerkenswert ausgeprägt. Sie ändert allerdings nichts daran, dass eine MGA-Lizenz aus deutscher Sicht keine GGL-Erlaubnis ersetzt und im Zweifel auch keine deutsche Gerichtsentscheidung in Malta vollstreckt werden muss, solange Bill 55 in der jetzigen Form weiterbesteht.
Curaçao und die Reform durch die Landsverordening op de Kansspelen
Curaçao war über zwei Jahrzehnte der mit Abstand häufigste Lizenzort für Online-Glücksspielanbieter, die auf den deutschen Sprachraum zielten. Das alte System beruhte auf vier sogenannten Master-Lizenzen, deren Inhaber Unterlizenzen an einzelne Anbieter vergaben. Dieses Modell war intransparent: Streitschlichtungswege liefen über den jeweiligen Master, die operative Aufsicht durch die karibische Regierung war begrenzt.

Am 17. Dezember 2024 trat die neue Landsverordening op de Kansspelen (LOK) in Kraft, die mit dem 24. Dezember 2024 vollständig anwendbar wurde. Sie schafft das Master-Sub-System ab und führt eine direkte Lizenzbeziehung zwischen der neuen Curaçao Gaming Authority (CGA, vormals Gaming Control Board) und jedem einzelnen Anbieter ein. Die Verordnung verlangt eine lokale Substanz auf der Insel, eine strikte Trennung zwischen B2B- und B2C-Aktivitäten und ein deutlich strengeres KYC/AML-Regime.
Für bestehende Anbieter gilt eine Übergangsregelung, die unter dem Markenzeichen „Green Seal“ geführt wird und bis zum 24. Dezember 2025 lief. Anbieter, die in dieser Frist keine Neulizenz beantragen, verlieren ihren regulatorischen Status. Aus deutscher Sicht ändert die Reform allerdings nichts: Eine Curaçao-Lizenz ersetzt weiterhin keine GGL-Erlaubnis. Der unmittelbare Effekt der Reform war zudem eine sichtbare Migration zahlreicher Anbieter zu anderen Lizenzgebern, insbesondere nach Anjouan.
Anjouan und die Komoren-Union als jüngstes Lizenzregime
Die zur Union der Komoren gehörende Insel Anjouan vergibt seit 2005 Glücksspiellizenzen, hatte international jedoch lange keine bedeutende Rolle. Mit der Curaçao-Reform und der parallelen Verschärfung der MGA-Reputation gewann das Anjouan-Modell ab Mitte 2024 erheblich an Verbreitung. Lizenzgeber ist die Anjouan Offshore Finance Authority; die operative Antragsabwicklung erfolgt über die Anjouan Licensing Services Inc.

Die Anforderungen an Lizenznehmer sind im Vergleich zu Malta und Curaçao geringer. Eine lokale Substanz auf der Insel wird in der Praxis nicht erzwungen, die jährlichen Lizenzgebühren sind niedriger und Antragsverfahren laufen in der Regel über externe Vermittlungsdienstleister. Streitschlichtungen sehen die Lizenzauflagen vor englischsprachigen Foren in europäischen Standorten vor; diese Foren haben jedoch keine Vollstreckungsbefugnis in der Europäischen Union.
Für deutsche Spieler bedeutet dies in der Praxis Folgendes: Beschwerden über Auszahlungsverweigerungen oder Bonusmissbrauch laufen ins Leere, sobald der Anbieter nicht freiwillig kooperiert. Die deutsche Aufsicht hat gegenüber einem Anjouan-lizenzierten Anbieter dieselben Möglichkeiten wie gegenüber einem völlig unlizenzierten Anbieter; eine besondere Schutzwirkung der Anjouan-Lizenz besteht nicht. Eine vertiefende Klassifikation der Anbieter findet sich auf der Seite zur Kategorisierung der Anbieter nach Lizenzherkunft.
Typische Anzeichen einer Anjouan-Plattform
Anjouan-lizenzierte Plattformen weisen in der Regel folgende Merkmale auf: Im Impressum ist eine Briefkastenadresse auf der Insel Anjouan oder in Mutsamudu angegeben, die Lizenznummer beginnt häufig mit einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern, die auf den Anjouan-Verwaltungscode hinweist, und das verlinkte Lizenzdokument verweist als Aussteller auf die Anjouan Offshore Finance Authority oder auf die Anjouan Licensing Services Inc. Diese formellen Hinweise unterscheiden Anjouan-Anbieter von Plattformen, die ohne jede Lizenz arbeiten.
Aus aufsichtsrechtlicher Sicht ergibt sich daraus jedoch keine relevante Schutzwirkung für deutsche Spieler. Die Anjouan Offshore Finance Authority verfügt nicht über vergleichbare technische Kontrollinstrumente wie LUGAS in Deutschland; eine Echtzeitüberwachung von Einsatzhöhen, Selbstsperren oder gleichzeitigen Spielsessions findet nicht statt. Streitschlichtungen sind in der Praxis von der Kooperationsbereitschaft des Anbieters abhängig, weshalb auch der formale Verweis auf Lizenzauflagen häufig keine zwingende Folge nach sich zieht.
Direkter Vergleich der drei Auslandslizenzen mit der GGL-Erlaubnis
Die folgende Übersicht ordnet die Lizenzformen anhand zentraler Kriterien aus deutscher Spielersicht. Die Tabelle ersetzt keine Einzelfallprüfung, sie soll lediglich Größenordnungen sichtbar machen.
| Kriterium | GGL (Deutschland) | Malta (MGA) | Curaçao (CGA / LOK) | Anjouan (AOFA) |
|---|---|---|---|---|
| EU-Status | nationale Erlaubnis | EU-Lizenz | Drittland | Drittland |
| OASIS-Anbindung | verpflichtend | nein | nein | nein |
| LUGAS-Anbindung | verpflichtend | nein | nein | nein |
| 1-EUR-Einsatzlimit | verpflichtend | nein | nein | nein |
| Vollstreckung in DE | vollständig | durch Bill 55 erschwert | schwierig | praktisch nicht |
| Beschwerdeverfahren | Aufsicht GGL | MGA-Player Support Unit | direkt bei CGA seit 2024 | privat / Vermittler |
| Wirkung in DE | maßgeblich | ersetzt GGL nicht | ersetzt GGL nicht | ersetzt GGL nicht |

Aus der Tabelle ergibt sich ein eindeutiges Bild: Keine der drei Auslandslizenzen erfüllt die Spielerschutzanforderungen, die der deutsche Gesetzgeber im Glücksspielstaatsvertrag 2021 verankert hat. Insbesondere die fehlende OASIS-Anbindung schließt aus, dass eine bestehende Selbstsperre auf einer Plattform mit Auslandslizenz wirksam wird.
Was die fehlende GGL-Anerkennung praktisch für deutsche Spieler bedeutet
Die zentrale zivilrechtliche Konsequenz hat ihren Ankerpunkt in § 134 BGB. Verträge, die gegen das gesetzliche Verbot des § 4 GlüStV 2021 verstoßen, sind nichtig. Daraus folgt zweierlei: Der Anbieter ist nicht verpflichtet, einen erspielten Gewinn auszuzahlen, weil aus einem nichtigen Vertrag keine Ansprüche entstehen. Umgekehrt steht dem Spieler ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB für verlorene Einsätze zu.
Die Rechtsprechung hat dieses Konzept in den letzten Jahren konsolidiert. Das maßgebliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Sache C-440/23 vom 16. April 2026 bestätigt, dass diese deutsche Lesart mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Eine vollständige Aufbereitung der höchstrichterlichen Linie findet sich im Beitrag zur höchstrichterlichen Spruchpraxis zur ausländischen Lizenz. Die Texte der einschlägigen Paragraphen sind über gesetze-im-internet.de einsehbar.

Praktisch bedeutet das: Wer auf einer Plattform mit Malta-, Curaçao- oder Anjouan-Lizenz spielt, kann zwar bei Verlusten Rückforderungsklagen anstrengen, muss jedoch mit den genannten Vollstreckungshürden rechnen. Im Fall von Bill 55 trifft das maltesische Anbieter besonders stark; im Fall von Anjouan fehlt von Anfang an ein durchgreifender Vollstreckungsmechanismus.
Zahlungsdienstleister und Payment Blocking
Ein paralleler Aspekt betrifft die Zahlungsstrecke. Die GGL kann nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 GlüStV gegenüber Zahlungsdienstleistern Anordnungen erlassen, die Zahlungen an namentlich benannte unerlaubte Anbieter zu unterbinden. Anbieter mit Auslandslizenz weichen häufig auf Kryptowährungen, Vermittlungsdienste in Drittstaaten oder Open-Banking-Konstruktionen aus. Diese Konstellationen wirken sich auf Rückforderungen aus, weil Zahlungsketten schwerer rückverfolgbar sind und die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten Zeit beansprucht.
Die deutsche Aufsicht hat in den vergangenen Jahren die Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und mit Spezialeinheiten der Bundespolizei zur Geldwäschebekämpfung intensiviert. Daraus folgt für Spieler, dass Auszahlungen aus Anbietern ohne deutsche Erlaubnis im Verdachtsfall einer GwG-Meldung der Hausbank unterliegen können, was wiederum die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan rufen kann.
Einordnung der drei Auslandslizenzen für deutsche Spieler
Aus der Gegenüberstellung ergibt sich keine der drei Lizenzen als Alternative zur deutschen GGL-Erlaubnis. Die EU-Zugehörigkeit Maltas wird durch Bill 55 in der Vollstreckungsfrage erheblich relativiert; das neue Curaçao-Regime ist seriöser strukturiert als das alte Master-Modell, ersetzt aber keine deutsche Erlaubnis; die Anjouan-Lizenz steht regulatorisch und faktisch noch hinter Curaçao. Wer als Spieler die Plattformen unterscheiden will, profitiert von einem Blick auf den Casino ohne deutsche Lizenz im Überblick auf der Startseite, der die Gesamtthematik einordnet.
Für den deutschen Markt bleibt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 das maßgebliche Regelwerk. Wer dort spielen möchte, prüft die GGL-Whitelist; wer eine ausländische Lizenz präferiert, sollte die jeweiligen Vollstreckungs- und Spielerschutzdefizite mitdenken. Die Entscheidung trifft jeder Spieler selbst – die rechtliche Lage ist klar dokumentiert.
Verantwortungsvolles Spielen
Glücksspielangebote ohne deutsche Erlaubnis bieten keinen Anschluss an OASIS oder an die deutsche Suchtberatungsinfrastruktur. Wer Anzeichen einer Glücksspielstörung wahrnimmt, erreicht die kostenfreie und anonyme Telefonberatung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter 0800 1 37 27 00, Mo-Do 10-22 Uhr, Fr-So 10-18 Uhr. Türkischsprachige Beratung: 0800 326 47 62.
Online-Selbsttests, ein vierwöchiges Selbsthilfeprogramm und weiterführende Informationen finden sich auf check-dein-spiel.de. Regionale Beratungsstellen vermittelt bag-spielsucht.de.
Über den Autor
Markus Brenner befasst sich seit über zwölf Jahren mit der Regulierung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland und Europa. Sein Schwerpunkt liegt auf der Auslegung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, der Spruchpraxis deutscher Zivilgerichte zu Spielerklagen sowie auf der Frage, wie sich Anbieter ohne deutsche Erlaubnis von lizenzierten Plattformen unterscheiden lassen. Brenner hat als freier Fachautor regelmäßig zu Themen wie LUGAS-Limits, OASIS-Sperrsystem und der Rolle der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder publiziert. Er versteht sich als unabhängiger Beobachter und arbeitet bewusst nicht für Anbieter oder Affiliate-Netzwerke.
Profil und vollständiges Autorenverzeichnis
Letzte redaktionelle Prüfung: 29. Mai 2026. Verfahrensaktenzeichen wurden gegen die offiziellen Rechtsprechungsregister abgeglichen.
Material erstellt vom Team Lizenzratgeber Casino
