Die GGL-Whitelist ist das einzige offizielle Verzeichnis der in Deutschland für Online-Glücksspielangebote erlaubten Anbieter. Sie wird durch § 9 Absatz 8 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vorgeschrieben und von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder geführt. Daneben ergibt sich aus der Praxis eine wesentlich größere Gruppe von Plattformen, die in deutscher Sprache werben, aber nicht auf der Whitelist stehen. Dieser Beitrag erklärt, wie die Whitelist funktioniert und nach welchen sachlichen Kriterien sich Anbieter ohne deutsche Erlaubnis kategorisieren lassen, ohne dabei Namen einzelner Unternehmen zu nennen.
Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021
Die rechtliche Grundlage für die Whitelist findet sich in § 9 Absatz 8 des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Die Vorschrift verpflichtet die zuständige Behörde dazu, eine Liste der erlaubten Veranstalter und Vermittler im Internet zu veröffentlichen. Der offizielle Text ist über das Portal des Bundesministeriums der Justiz unter gesetze-im-internet.de verfügbar; die Liste selbst wird laufend aktualisiert auf der Webpräsenz der Behörde unter gluecksspiel-behoerde.de bereitgestellt.
Auf der Whitelist erscheint jeder Anbieter mit Geschäftsname, Erlaubnisform (virtuelle Automatenspiele, Online-Poker oder Sportwetten), zugelassener Domain und Geltungsbereich der Erlaubnis. Die Behörde unterscheidet zwischen länderübergreifenden Erlaubnissen, die durch sie selbst erteilt wurden, und länderbasierten Erlaubnissen für Online-Casinospiele, die nach § 22c GlüStV 2021 in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer liegen. Die regulatorischen Hintergründe der Erlaubnispflicht sind im Beitrag zur GGL als Aufsichts- und Erlaubnisbehörde ausführlich beschrieben.
Was nicht auf der Whitelist steht
Wichtiger als die Liste selbst ist häufig das, was sie nicht enthält. Anbieter, die keinen Erlaubnisantrag gestellt haben, Anbieter mit abgelehntem oder widerrufenem Antrag und Anbieter mit ausschließlich ausländischer Lizenz fehlen auf der Whitelist. Wer also einen Online-Glücksspielanbieter aufruft und seinen Namen nicht in der offiziellen Liste findet, hat es nach geltendem deutschen Recht mit einem unerlaubten Glücksspielangebot zu tun.
Praktische Whitelist-Prüfung durch Spieler
Eine Whitelist-Prüfung dauert wenige Sekunden und besteht aus drei Schritten: Aufruf der offiziellen GGL-Seite, Eingabe des Anbieternamens oder der Domain in das Suchfeld und Abgleich des Treffers mit der Domain der besuchten Plattform. Die Liste ist in Tabellenform organisiert und enthält ausdrücklich auch die freigeschalteten Internetadressen, was die Identifikation erleichtert.

Ein häufiger Verwechslungsfehler entsteht, wenn Spieler eine Domain aufrufen, die der Domain eines lizenzierten Anbieters ähnelt, jedoch eine andere Endung verwendet. Lizenzierte Anbieter erscheinen mit ihrer offiziellen .de-Adresse oder einer ausdrücklich zugelassenen weiteren Domain in der Whitelist. Ergibt die Suche im offiziellen Verzeichnis keinen Treffer, liegt kein erlaubtes Glücksspielangebot im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vor.
Eine zweite Prüfebene betrifft das Lizenzsiegel auf der Plattform. Lizenzierte Anbieter weisen das Erlaubnislogo der GGL im Footer aus und verweisen darüber auf die Whitelist. Plattformen ohne Erlaubnis stellen häufig grafisch ähnliche Logos der MGA, der Curaçao Gaming Authority oder der Anjouan Offshore Finance Authority dar. Eine vertiefende Gegenüberstellung dieser Lizenzherkünfte liefert der Beitrag zu MGA, Curaçao und Anjouan in der Detailbetrachtung.
Aktuelle Zahlen zur Whitelist und zum Schwarzmarkt
Die Whitelist umfasste Stand April 2026 rund 95 lizenzierte Anbieter im engeren Sinne. Im März 2026 waren 13 Anbieter für virtuelle Automatenspiele eingetragen, 14 Anbieter für Sportwetten und 2 Anbieter für Online-Poker. Berücksichtigt man darüber hinaus lizenzierte Lotteriegesellschaften, Vermittler für Sportwetten und terrestrische Spielbanken im weiteren Sinne, liegt die Gesamtzahl der lizenzierten Stellen nach dem Tätigkeitsbericht 2024 bei etwa 141.
Aus dem Tätigkeitsbericht 2024 der GGL, veröffentlicht am 27. Juni 2025, geht hervor, dass die Behörde im Berichtsjahr 858 deutschsprachige Glücksspielseiten von 212 Veranstaltern ohne Erlaubnis identifiziert hat. Setzt man die rund 43 lizenzierten Slot-, Poker- und Sportwetten-Anbieter (mit insgesamt etwa 127 zugelassenen Domains) gegen 852 unerlaubte Seiten, ergibt sich ein Verhältnis von etwa eins zu sieben zugunsten des Schwarzmarkts.

Über den tatsächlichen Marktanteil unerlaubter Anbieter wird in der Fachliteratur unterschiedlich berichtet. Die GGL selbst geht von rund 25 Prozent aus. Die Studie des Blockchain Research Lab vom 16. März 2026 weist 22,97 Prozent illegales Marktvolumen und damit eine Kanalisierungsquote von 77,03 Prozent aus. Unabhängige Analysen wie die Schnabl-Studie aus dem Jahr 2023 und die Erhebung des Handelsblatt Research Institute vom Oktober 2025 kommen segmentübergreifend auf Werte zwischen 40 und 60 Prozent, in einzelnen Teilsegmenten wie virtuellen Automatenspielen teilweise auf über 80 Prozent. Die Bandbreite hängt vor allem davon ab, ob Sportwetten, Lotterien und Casino-Spiele zusammen oder getrennt betrachtet werden.
Anbieter ohne deutsche Erlaubnis nach Lizenzjurisdiktion
Eine sachliche Kategorisierung von Anbietern ohne deutsche Erlaubnis orientiert sich zunächst an der Lizenzherkunft. Diese Klassifikation gibt keine Empfehlung ab und nennt keine konkreten Anbieter. Sie macht lediglich sichtbar, welche regulatorischen Rahmen jenseits der deutschen Erlaubnis existieren und welche typischen Risiken sich aus ihnen ergeben.

Curaçao alter Master-Lizenzen
Diese Gruppe arbeitete bis zum 17. Dezember 2024 unter dem alten Master-Sub-System. Mit der Reform durch die Landsverordening op de Kansspelen wurde dieses Modell abgeschafft. Anbieter, die nicht den Übergang zu einer Direktlizenz der neuen Curaçao Gaming Authority bis zum 24. Dezember 2025 („Green Seal“-Frist) vollzogen haben, befinden sich heute in einer ungeklärten regulatorischen Lage. Aus deutscher Sicht ändert dieser Status nichts an der Erlaubnislosigkeit nach § 4 GlüStV 2021.
Curaçao Neulizenzen unter LOK
Anbieter mit einer Direktlizenz der neuen Curaçao Gaming Authority unterliegen verschärften KYC/AML-Standards, lokalen Substanzanforderungen und einer strikten Trennung zwischen B2B- und B2C-Aktivitäten. Diese Lizenz ist seriöser strukturiert als das alte Modell. Für den deutschen Markt bleibt sie jedoch wirkungslos.
Malta Gaming Authority
Die MGA ist eine EU-Aufsichtsbehörde mit eigenem Schlichtungsverfahren über die Player Support Unit. Seit dem Inkrafttreten von Bill 55 im Juni 2023 verweigern maltesische Gerichte jedoch die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile gegen MGA-Anbieter. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission mit der Aktennummer INFR(2025)2100 vom 18. Juni 2025 hat diese Konstruktion in eine offene rechtliche Konfrontation gebracht.
Anjouan und vergleichbare Drittstaat-Jurisdiktionen
Anjouan vergibt Lizenzen seit 2005, hat aber erst durch die Migration von Curaçao-Anbietern in den Jahren 2024 und 2025 Bedeutung erlangt. Vergleichbare Jurisdiktionen mit geringer regulatorischer Tiefe sind Costa Rica, das praktisch keine spezialisierte Aufsicht über Online-Glücksspiel führt, sowie Kahnawake (Kanada), Gibraltar, Isle of Man und Alderney, die selten für deutschsprachige Plattformen genutzt werden. Aus Spielersicht steigt das Risiko mit jeder zusätzlichen Schicht an Vermittlern, Briefkastenadressen und intransparenten Streitschlichtungsverfahren.
Anbieter ohne jede Lizenz
Eine eigene Kategorie bilden Plattformen, die gar keine Lizenz nachweisen und im Impressum nur generische Briefkastenadressen oder gar keine Angaben führen. Hier ist das Risiko maximal: weder ein Lizenzgeber als Anlaufstelle noch eine Geldwäscheaufsicht greifen, und Auszahlungsverweigerungen oder Betrugsmuster lassen sich kaum aufklären.
Kategorisierung nach Spezialisierung und Markteintrittsjahr
Neben der Lizenzherkunft lassen sich Anbieter ohne deutsche Erlaubnis nach inhaltlicher Ausrichtung gruppieren. Die folgende Gliederung beschreibt typische Profile, ohne sie zu bewerten oder Markennamen zu nennen.
Krypto-fokussierte Plattformen
Diese Anbieter akzeptieren ausschließlich oder überwiegend Kryptowährungen als Einzahlungs- und Auszahlungsmittel. Im deutschen GGL-lizenzierten Bereich sind Krypto-Zahlungen nicht zugelassen, was Krypto-Casinos zu einem typischen Marktsegment außerhalb der deutschen Erlaubnis macht. Risikomarker dieser Kategorie sind erschwerte Rückverfolgung, fehlende Bankaufsicht bei Vermittlungstransaktionen und Schwankungen der eingezahlten Werte.
Live-Casino-fokussierte Plattformen
Live-Streams mit menschlichen Dealern für Roulette, Blackjack und Baccarat sind im Rahmen der GGL-Slot-Lizenz unzulässig. Anbieter dieser Spielform arbeiten daher entweder unter Landesgenehmigung für Online-Casinospiele nach § 22c GlüStV 2021, die in Deutschland selten erteilt wird, oder ohne deutsche Erlaubnis.
Multi-Brand-Gruppen
Mehrere Plattformen werden häufig von einer einzigen Konzernmutter betrieben, was an Markenwiederholungen, identischen AGB-Strukturen und gemeinsamen Zahlungsdienstleistern erkennbar ist. Aus Spielersicht erhöht eine Multi-Brand-Konstruktion die Schwierigkeit, einzelne Verträge oder Auszahlungsstreitigkeiten einem konkreten verantwortlichen Unternehmen zuzuordnen.
Hybride Sport- und Casino-Anbieter
Diese Gruppe kombiniert Sportwetten mit Casino-Angeboten unter einer Marke. Im deutschen Markt ist eine Doppellizenz für Sportwetten und virtuelle Automatenspiele möglich; viele Anbieter ohne deutsche Erlaubnis nutzen jedoch eine Auslandslizenz für beide Segmente und kommunizieren das mit dem Argument, „alles aus einer Hand“ anzubieten.
Gruppierung nach Markteintrittsjahr
Die zeitliche Klassifikation unterscheidet drei Wellen: Anbieter mit Pre-2021-Wurzeln, die teilweise schon im Graumarkt vor dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 aktiv waren; Anbieter der Welle 2022-2024, die in der ersten Übergangsphase nach Inkrafttreten der neuen Regulierung neu auftraten; sowie die Welle 2025-2026, die im Zuge der Curaçao-Reform und der Anjouan-Migration neue Marken eingeführt hat. Insbesondere die jüngste Welle weist die geringste Erfahrungsgeschichte mit Spielerbeschwerden auf.

Die Kombination aus inhaltlicher Spezialisierung und zeitlicher Einordnung schafft ein Raster, in dem ein konkreter Anbieter ohne deutsche Erlaubnis grob platziert werden kann. Aus regulatorischer Sicht bleibt jedoch entscheidend: Alle hier beschriebenen Profile haben gemeinsam, dass sie nicht in der GGL-Whitelist eingetragen sind und damit nach § 4 Abs. 1 GlüStV 2021 in Deutschland kein erlaubtes Glücksspiel veranstalten.
Typische Risikomarker je Kategorie
Aus der Kombination von Lizenzherkunft, Spezialisierung und Eintrittsjahr ergeben sich typische Risikomarker. Krypto-Plattformen erschweren Rückforderungen über die Bankenkette; Plattformen mit alter Curaçao-Master-Lizenz haben ihre regulatorische Anbindung verloren; Anjouan-Anbieter sind seitens der Lizenzbehörde kaum überwacht; Anbieter ganz ohne Lizenz bieten keine externen Streitschlichtungswege. Eine detaillierte Aufstellung typischer Manipulationsmuster, AGB-Klauseln und Bonusfallen findet sich auf der Seite zu den Warnsignalen gefälschter Lizenzsiegel.

Aus der Sicht der GGL und der unabhängigen Forschung gilt: Je weniger Aufsichtstiefe ein Lizenzgeber bietet und je jünger die Marke, desto höher die statistische Wahrscheinlichkeit von Auszahlungsverweigerungen, Account-Sperrungen mit Restguthaben und nicht durchsetzbaren Bonusbedingungen. Diese Risiken sind nicht zwingend bei jedem einzelnen Anbieter realisiert, aber kategorial wahrscheinlicher als im GGL-lizenzierten Segment.
Praktische Konsequenzen für deutsche Spieler
Für die Praxis ergeben sich aus dem Zusammenspiel von Whitelist und Kategorisierung zwei einfache Schritte. Erstens: Prüfung des Anbieternamens und der Domain in der offiziellen Whitelist der GGL. Zweitens, bei fehlendem Treffer: Einordnung des Anbieters in eine der oben beschriebenen Kategorien, um das spezifische Risiko realistisch einschätzen zu können. Wer einen umfassenden Überblick zur Gesamtthematik sucht, findet ihn im Hub zu Casino ohne deutsche Lizenz.
Die Whitelist ist kein Marketinginstrument der Behörde, sondern eine rechtliche Pflichtveröffentlichung. Sie ist das einzige Werkzeug, mit dem Spieler die Erlaubnislage zuverlässig prüfen können. Die Kategorisierung ergänzt sie, indem sie die nicht eingetragenen Plattformen sachlich gliedert und damit die Auseinandersetzung mit Plattformen ohne deutsche Erlaubnis von subjektiven Eindrücken auf nachvollziehbare Kriterien verlagert.
Verantwortungsvolles Spielen
Wer feststellt, dass das eigene Spielverhalten aus dem Gleichgewicht gerät, erreicht das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit anonym und kostenfrei unter 0800 1 37 27 00, montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr, freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr. Türkischsprachige Beratung erfolgt unter 0800 326 47 62.
Online-Selbsttests und ein vierwöchiges Beratungsprogramm bietet check-dein-spiel.de. Regionale Beratungsstellen vermittelt bag-spielsucht.de.
Über den Autor
Markus Brenner befasst sich seit über zwölf Jahren mit der Regulierung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland und Europa. Sein Schwerpunkt liegt auf der Auslegung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, der Spruchpraxis deutscher Zivilgerichte zu Spielerklagen sowie auf der Frage, wie sich Anbieter ohne deutsche Erlaubnis von lizenzierten Plattformen unterscheiden lassen. Brenner hat als freier Fachautor regelmäßig zu Themen wie LUGAS-Limits, OASIS-Sperrsystem und der Rolle der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder publiziert. Er versteht sich als unabhängiger Beobachter und arbeitet bewusst nicht für Anbieter oder Affiliate-Netzwerke.
Profil und vollständiges Autorenverzeichnis
Letzte redaktionelle Prüfung: 29. Mai 2026. Marktzahlen und Whitelist-Stände wurden gegen den Tätigkeitsbericht 2024 sowie aktuelle Veröffentlichungen der Behörde abgeglichen.
Material erstellt vom Team Lizenzratgeber Casino
